Einleitung Aufenthalt Gesundheit Heim Vermögen Wohnung Behörden und Institutionen

WOHNUNG

Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung
und/oder Wohnungsangelegenheiten bestellt ist,
kümmert sich um den Abschluss
und die Erhaltung von Mietverträgen, falls nötig,
um den Umzug in ein geeignetes Heim.


Dieser Aufgabenkreis sollte immer gesondert ausgewiesen werden,
wenn Entscheidungen im Zusammenhang mit der Wohnung
des Betroffenen erforderlich sind, die dieser selbst nicht mehr treffen kann.


Teilbereiche der Wohnungsangelegenheiten


Abwehr einer Wohnungskündigung
Vertretung bei Kündigungs- und Räumungsverfahren;
Auflösung des Mietverhältnisses und des Haushaltes
Beschaffung einer Wohnung /Mietvertragsabschluss

Quelle: wikipedia

Gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB)
www.consulting-groups.de - Email: consulting-group-loeneke@t-online.de
Home-Office-Sprechzeiten: Die. + Do. von 14:00 - 16:00 Uhr
Mobil: 0178 1346478
Termine nach telefonischer Vereinbarung





Social Bookmarks - Bitte bookmarken Sie meine Seite bei: