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Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und/oder Wohnungsangelegenheiten bestellt ist, kümmert sich um den Abschluss und die Erhaltung von Mietverträgen, falls nötig, um den Umzug in ein geeignetes Heim.
Dieser Aufgabenkreis sollte immer gesondert ausgewiesen werden, wenn Entscheidungen im Zusammenhang mit der Wohnung des Betroffenen erforderlich sind, die dieser selbst nicht mehr treffen kann.
Teilbereiche der Wohnungsangelegenheiten
Abwehr einer Wohnungskündigung Vertretung bei Kündigungs- und Räumungsverfahren; Auflösung des Mietverhältnisses und des Haushaltes Beschaffung einer Wohnung /Mietvertragsabschluss |
Gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) www.consulting-groups.de - Email: consulting-group-loeneke@t-online.de Home-Office-Sprechzeiten: Die. + Do. von 14:00 - 16:00 Uhr Mobil: 0178 1346478 Termine nach telefonischer Vereinbarung
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