Einleitung Aufenthalt Gesundheit Heim Vermögen Wohnung Behörden und Institutionen

VERMÖGENSSORGE

Sie umfasst alle Entscheidungen, die mit dem Vermögen des Betreuten in Zusammenhang stehen. Dieser Aufgabenkreis kann auch zur Verhinderung einer (weiteren) Verschuldung des Betroffenen zur Rückführung seiner Schulden oder der Regulierung seiner erforderlich sein. In vielen Fällen ist aber die Einengung dieses Aufgabenkreises angezeigt, etwa auf die Geltendmachung von Renten- und/oder Sozialhilfe oder Versicherungsleistungen    
Unterstützung bei der Verwaltung Ihres Einkommens und Vermögens


    Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe, Krankengeld)
Unterstützung bei der Vertretung gegenüber Behörden
(Sozialamt, Arbeitsagentur, Krankenkasse etc.)
Bewältigung des Schriftverkehrs
    Unterstützung beim Abschluss von Verträgen

Quelle: wikipedia

Gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB)
www.consulting-groups.de - Email: consulting-group-loeneke@t-online.de
Home-Office-Sprechzeiten: Die. + Do. von 14:00 - 16:00 Uhr
Mobil: 0178 1346478
Termine nach telefonischer Vereinbarung





Social Bookmarks - Bitte bookmarken Sie meine Seite bei: