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Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung hat oftmals die Pflicht, einen Alten/Pflegeheimplatz zu suchen, weil die Versorgung des Betreuten in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Vertretung gegenüber Heimen Abschluss von Heimverträgen Regelung der Heimkosten Überwachung der Taschengeldverwaltung |
Gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) www.consulting-groups.de - Email: consulting-group-loeneke@t-online.de Home-Office-Sprechzeiten: Die. + Do. von 14:00 - 16:00 Uhr Mobil: 0178 1346478 Termine nach telefonischer Vereinbarung
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