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GESUNDHEITSSORGE

Hier ist aber stets zu überprüfen, ob der Aufgabenkreis eingeschränkt werden kann, z.B. auf die nervenärztliche Behandlung oder auf die Entscheidung über eine bestimmte medizinische Maßnahme.


Teilbereiche der Gesundheitssorge
Entscheidung über Einwilligung zu Heilbehandlungen und Untersuchungen; Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung
hilfestellung und Beratung hinsichtlich des Umgangs mit der Krankheit
Begleitung zu ärztlichen Terminen
Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen
Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen

Quelle: wikipedia

Gerichtlich bestellter Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB)
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